Planung vom Entwurf bis zum Detail

Entwurfs- und Einreichplanung
Entwurfsplanung
Die Entwurfsplanung bildet die Grundlage für jedes Projekt. Gemeinsam werden Projektparameter erhoben. Beginnend beim Bauplatz und den Bebauungsgrundlagen, über die Definition des Raumprogrammes bis hin zu gestalterischen Wünschen seitens der Bauherren. Falls es sich um einen Umbau oder eine Sanierung handelt ist eine Bestandsaufnahme jedenfalls Teil der Grundlagenerhebung. Wenn die Rahmenbedingungen festgelegt wurden, erstellen wir Entwürfe mit Vorschlägen wie die Bauaufgabe gelöst werden kann. Dabei werden die Wünsche des Kunden ebenso berücksichtigt wie rechtliche und raumplanerische Vorgaben, aber auch die Statik und die Bauphysik werden in diesem Schritt bereits von uns mitgedacht. Am Ende der Entwurfsphase stehen Pläne im Maßstab 1:200-1:100 sowie Visualisierungen zur Verfügung, welche die Grundlage für die Einreichplanung bilden.
Einreichplanung
Auf der Grundlage von Entwurfsplänen werden die Einreichpläne ausgearbeitet. Diese dienen zur Vorlage bei der Baubehörde um eine Baubewilligung zu erwirken. In den Einreichplänen sind sämtliche Inhalte angeführt, die die Baubehörde benötigt um das Projekt rechtlich beurteilen zu können. Neben den Abmessungen und der Kubatur im allgemeinen finden sich darin beispielsweise Nachweise zur ausreichenden Belichtung von Räumen, Türdurchgangsgrößen oder auch Höhen von Absturzsicherungen. Auch die Darstellung der Hauskanalanlage und beurteilungsrelevanter Haustechnikanlagen (Bsp. Luftwärmepumpe) finden sich in diesen Plänen. Diese Pläne werden in der Regel im Maßstab 1:100 erstellt.
Die Einreichunterlagen bestehen aber nicht nur aus den Plänen für die Behörde sondern auch aus einer Vielzahl an Beilagen wie beispielsweise der Bauplatzeignung, der Baubeschreibung, Meteorwasserkonzept oder dem Energieausweis.
Zusätzlich können Unterlagen wie ein Geologisches Gutachten, Vermessungsurkunden und anderes von der Behörde gefordert werden.
Neben der Erstellung der Unterlagen übernehmen wir selbstverständlich die Vorbesprechungen mit der Baubehörde, die Koordination und Organisation sämtlicher erforderlicher Gutachten und Urkunden und nehmen an der Bauverhandlung teil.
Ausführungsplanung
Die Ausführungsplanung – oder auch Polierplanung genannt, baut auf der Einreichplanung auf. Im Unterschied zur Einreichplanung dient dieser Plan nicht zur Vorlage bei der Behörde, sondern den Handwerkern auf der Baustelle als Unterlage. Im Einreichplan sind viele Informationen enthalten, die der Handwerker auf der Baustelle nicht benötigt, relevante Daten fehlen hingegen. Als einfaches Beispiel kann eine Innentür herangezogen werden: die Baubehörde möchte wissen, wie groß die Durchgangslichte – also das freie Durchgangsmaß zwischen dem Türstock ist. Der Maurer auf der Baustelle muss jedoch wissen wie groß die Rohbaulichte – also das „Loch“ in der Mauer sein muss, damit später ein Türstock überhaupt eingebaut werden kann. Der Ausführungsplan wird in der Regel im Maßstab 1:50 erstellt und dient außerdem als Grundlage für die Detailplanung, die Bewehrungspläne und eventuelle weitere Sonderplanungen (Elektrik, Haustechnik, Tischler, etc.).
Detailplanung
Detailpläne werden im Maßstab 1:1 bis 1:20 erstellt. Sie enthalten detailliere Informationen zu ganz spezifischen Punkten an einem Gebäude, meistens wo mehrere Gewerke aufeinander treffen und die nicht immer mit Standartlösungen ausgeführt werden können. Beispiele für klassische Detailplanungen sind der Übergang vom Wohnraum durch eine Terrassentür ins Freie, auskragende Balkonplatten mit Fenster und Raffstoreanschluss und vieles mehr.
Häufige Fragen von Bauherren zu den Planungsphasen
Die Einreichplanung dient in erster Linie der Baubehörde zur Prüfung und Genehmigung Ihres Bauvorhabens. Sie enthält daher Informationen wie Grundrisse, Schnitte und Ansichten – jedoch oft nur in grobem Maßstab und ohne viele Details zur praktischen Umsetzung. Die Ausführungsplanung hingegen ist für die Handwerker auf der Baustelle gedacht: Sie gibt exakte Maße, Materialien und technische Vorgaben vor, damit alles korrekt gebaut werden kann. Ohne diese Pläne kann es zu Missverständnissen oder teuren Ausführungsfehlern kommen.
Ein Einreichplan zeigt zwar, was gebaut werden soll, aber nicht, wie es gebaut werden soll. Handwerker benötigen präzise Angaben – etwa zu Rohbaumaßen, Materialien oder Einbausituationen. Ein typisches Beispiel: Die Baubehörde möchte wissen, wie groß der freie Durchgang einer Tür (Durchgangslichte) ist. Der Maurer braucht jedoch das Maß für das Rohbauloch in der Wand (Rohbaulichte), damit der Türstock überhaupt passt. Genau solche Unterschiede regelt die Ausführungsplanung.
Unbedingt. Auch wenn manche Bauträger oder Firmen damit werben, „alles aus einer Hand“ zu liefern, ist eine sorgfältige Ausführungsplanung das Fundament für eine hochwertige Bauausführung. Ohne sie entstehen schnell Unsicherheiten auf der Baustelle, was zu Mehrkosten oder Bauverzögerungen führen kann. Eine gute Planung hilft außerdem, Mängel frühzeitig zu vermeiden – was Ihnen spätere Streitigkeiten und Sanierungen erspart.
Die Ausführungsplanung wird üblicherweise im Maßstab 1:50 gezeichnet – das heißt, 1 cm auf dem Plan entspricht 50 cm in der Realität. Dieser Maßstab ist ausreichend detailliert, um Wände, Türen, Fenster, Installationen und viele andere Bauteile präzise darzustellen. Für Sie als Bauherr:in bedeutet das: Sie können den Plan auch selbst gut lesen und erkennen, wie groß Räume und Öffnungen tatsächlich sein werden.
Detailpläne zeigen einzelne Bauteilanschlüsse im Maßstab 1:20 bis 1:1 – also stark vergrößert. Sie sind besonders wichtig an Schnittpunkten verschiedener Bauteile oder Gewerke, etwa dort, wo Fenster auf die Fassade treffen oder ein Balkon in die Wand eingreift. Ohne klare Details kann es hier zu Undichtigkeiten, Wärmebrücken oder unsauberen Ausführungen kommen. Für Sie bedeutet ein guter Detailplan: mehr Qualität, bessere Energieeffizienz und langfristiger Werterhalt Ihrer Immobilie.
In der Regel erstellt das beauftragte Planungsbüro oder Architekturbüro die Ausführungs- und Detailpläne. Wichtig ist, dass diese Planung vor Baubeginn vollständig vorliegt. Nur so können alle Gewerke sauber koordiniert und Ausschreibungen korrekt erstellt werden. Wer zu spät plant, riskiert teure Improvisationen während des Baus – das ist in der Praxis leider ein häufiger Fehler, der sich leicht vermeiden lässt.

