Bestandsaufnahme

Eine saubere Bestandserhebung bildet die Basis für zufriedenstellende Arbeiten im Bestand.

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Die Bestandserhebung als Fundament für ein gelungenes Projekt

Nur durch gesicherte Grundlagen können Projekte entwickelt werden die den Kunden zufrieden stellen. Zum Einen geht es um die Bausubstanz an sich, um die Tragstruktur und die möglichen Eingriffe. Zum Anderen sind aber besonders im Altbau rechtliche Grundlagen entscheidend. Zum Beispiel geht es um die Frage ob überhaupt ein rechtmäßiger Bestand vorliegt oder nicht und vieles mehr.

 

Im Rahmen der Bestandserhebung werden von uns sämtliche Dokumente die der Bauherr zur Verfügung hat gesichtet und digitalisiert. In weiterer Folge werden die Unterlagen des Bauaktes bei der Behörde ausgehoben und die vorhandenen Daten ergänzt. Dabei geht es nicht nur um Planunterlagen sondern auch um rechtliche Grundlagen wie Baubewilligungen, vorhandene Auflagen und ähnliches. Sollten keine Unterlagen zur Verfügung stehen, wird das gesamte Objekt Vermessen und wir erstellen auf der Grundlage unseres Aufmaßes einen Bestandsplan in Grundrissen, Schnitten und Ansichten.

Häufige Fragen von Bauherren zu den Baugrundlagen

Ich habe keine Pläne vom Haus, wie komme ich zu Grundlagen?

Der erste Weg führt in so einem Fall zur Baubehörde – der Gemeinde oder in Graz zum Magistrat. Hier liegen alle Unterlagen für Gebäude auf die es gibt. Die Qualität des Bestandes schwankt natürlich je nach Alter des Gebäudes. Sollte hier keine brauchbaren Unterlagen oder nur Teile davon auszuheben sein, muss das Gebäude vermessen werden. Dadurch werden Bestandspläne erstellt, die für die weitere Bearbeitung herangezogen werden.

Wie wird das Gebäude vermessen?

Hier gibt es mehrere Möglichkeiten. Die einfachste ist die manuelle bzw. händische Vermessung mit Maßband, Zollstock und Laserdisto. Durch das Aufmaß Raum für Raum werden alle Maße und Winkel genommen, die für die Erstellung des Bestandsplanes erforderlich sind.

Je nach Komplexität des Gebäudes oder Anforderungen seitens des Bauherren, der Baubehörde oder eventuell sogar des Bundesdenkmalamtes kann eine detaillierte Vermessung erforderlich sein. Dies könnte beispielsweise durch eine Vermessung mittels 3D Laserscanner erfolgen.

Bekomme ich immer Auskunft von der Baubehörde?

Als Eigentümer oder als vom Eigentümer bevollmächtigter erhalte ich immer Akteneinsicht in meinen Bauakt. Meistens ist dafür eine Terminvereinbarung mit dem Bauamt erforderlich damit die entsprechenden Akten aus dem Archiv geholt werden können.

Mein Haus steht schon ewig so wie es ist - dann wird der Bestand doch rechtmäßig sein?

Das ist eine häufige Annahme die leider nur selten zutrifft. In der Steiermark sind nur Bauwerke die in der derzeitigen Form nachweislich älter als Baujahr 1969 sind von vornherein rechtmäßig. Für alle jüngeren Bauwerke sind die Nachweise – abgestuft nach dem Baujahr – in unterschiedlicher Form zu erbringen. Häufig liegt beispielsweise auch nur eine Baubewilligung, aber keine Benützungsbewilligung vor. Wurde nun bei der Errichtung etwas anders als bewilligt ausgeführt, kann dies bereits zu Problemen führen.