Die örtliche Bauaufsicht als Vertretung des Bauherren
Die örtliche Bauaufsicht ist für die Umsetzung der Baustelle zuständig. Das bedeutet die Ausführung lt. Baubewilligung, die Überwachung der Ausführung mit den Ausführungsplänen und der ausgeschriebenen Materialien. Des weiteren ist die örtliche Bauaufsicht für die Überwachung und Fortschreibung des Bauzeitplanes zuständig. Die ÖBA ist je nach Auftrag auch für das gemeinsame Aufmaß mit den Auftragnehmern und die förmliche Übernahme der Leistungen zuständig.