Kann ich mein Oberflächenwasser auf die Wiese nebenan leiten?

Oft bekommt man zu hören, dass die Dachrinne eh auf das Nachbargrundstück ausläuft. Das war nämlich schon immer so. Aber darf man das? Dieser Frage gehen wir in diesem Beitrag nach.

Oberflächenwässer – also Niederschlag der auf mein Grundstück auftrifft – ist auf eigenem Grund zu verbringen. Je nach Qualität des Oberflächenwassers kann dieses entweder direkt im Untergrund versickert werden oder muss zuerst durch einen Rasenfilter oder bei starker Verschmutzung durch einen technischen Filter geleitet werden.

Bei der Versickerung wird das Oberflächenwasser vereinfacht gesagt in einen Schacht ohne Boden – wie in einem Brunnen – eingeleitet und sickert in den Untergrund. Damit dieses System funktioniert, muss der Boden natürlich sickerfähig sein, sonst läuft der Schacht bei jedem Starkregenereignis über. Ob der Boden geeignete Eigenschaften aufweist, wird durch einen Geologen im Rahmen des geologischen Gutachtens untersucht und bekanntgegeben. Viele Baubehörden fordern diesen Nachweis durch einen Sachverständigen auch im Rahmen des Bauverfahrens.

Sollte der Boden nicht sickerfähig sein, besteht auch noch die Möglichkeit Wasser retendiert – also gespeichert bzw. Zurückgehalten und gedrosselt – in einen Vorfluter oder falls vorhanden in einen bestehenden Misch- oder Regenwasserkanal einzuleiten. Wie stark gedrosselt eine Einleitung erfolgen kann, wird in der Regel von der Baubehörde vorgegeben.

Auch Oberflächenwässer von zB Hof- und Parkplatzflächen müssen geordnet abgeleitet werden. Dazu werden diese Wässer meistens über ein natürliches Gefälle in eine Rasenmulde geleitet die das anfallende Wasser aufnehmen und nach Passage durch die Grasnarbe in den Untergrund abgeben kann.

Wenn der Boden nicht sickerfähig ist und auch weder Vorflut noch Kanal zur Einleitung zur Verfügung steht, gibt es noch die Möglichkeit durch Sonderlösungen- die jedoch aufwendig und teuer sind – das Oberflächenwasser geordnet abzuleiten. Auf ein Nachbargrundstück darf anfallendes Oberflächenwasser jedenfalls keinesfalls abgeleitet werden, auch nicht mit Zustimmung des Nachbarn.